Corona-Update 22.06.2021
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Liebe Mitglieder und Freunde des Württembergischen Yacht-Clubs,
die derzeitige Situation rund um das Coronavirus entwickelt sich positiv, dennoch müssen wir die bestehenden Maßnahmen größtenteils aufrechterhalten und bitten ausdrücklich die für uns geltenden Regeln auch weiterhin einzuhalten.
Dennoch gibt es Änderungen, über die wir sie im Folgenden informieren möchten:
- Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten ist die Personenerfassung auf unserem Gelände in Seemoos weiterhin unerlässlich. Jede Person, die unser Gelände betritt, hat für sich und ihre Begleiter eine Personenerfassung vorzunehmen. Dies ist neben dem bewährten Formular nun ab sofort auch über die Luca-App möglich. Den entsprechenden QR-Code finden Sie am Checkin.
- Das Clubbüro ist ab sofort wieder zu den Öffnungszeiten (Mo und Do 09-16 Uhr / Di 09-18 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. Wir bitten nur in notwendigen Fällen davon Gebrauch zu machen und eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg/Einwurf zu favorisieren.
- Für die Pokalregatta 2021 wurde ein neuer Termin gefunden. Diese findet am 24./25. Juli 2021 statt.
- Gesegelt werden darf im Rahmen der jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen nun mit maximal zehn Personen aus drei Hausständen zzgl. vollständig geimpften und genesenen Personen.
Weiterhin bestehen bleiben folgende Maßnahmen:
- Unser Hafen ist seit Samstag, den 22. Mai 2021 wieder für Gäste geöffnet. Damit verbunden ist die Öffnung der Sanitäranlagen. Die jeweils geltenden Bedingungen und Vorschriften finden Sie auf unserer Homepage.
- Die Gastronomien der unserer beiden Clubhäuser sind geöffnet. Es gelten die für die Gastronomie die jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der Coronaverordnung.
- Der "Badebetrieb" auf unserem Gelände in Seemoos ist unter Einhaltung der Versammlungs- und Abstandsregel für Mitglieder erlaubt.
- Es besteht eine generelle Maskenpflicht in den Clubhäusern, Hafenhaus, Winterlagergebäude, in der Winterlagerhalle, sowie auf den Stegen und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,50m Abstand nicht eingehalten werden können.
- Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden.
- Bei dem Slippen/Kranen ist der Mindestabstand zu unseren Mitarbeitern einhalten. Pro Slip-/Krantermin sind maximal zwei Personen erlaubt. Personen ohne Notwendigkeit der Anwesenheit, sollten den Terminen fernbleiben.
- Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person hatten oder Grippesymptome bzw. Fieber haben, bitten wir Sie, ebenfalls nicht unsere Anlagen aufzusuchen.
- Als verantwortungsbewusste Skipper machen Sie sich, bevor Sie zu einem Törn aufbrechen, bitte über die dann aktuellen Maßnahmen kundig.
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Ein Missachten der Vorschriften und der bestehenden Hygienemaßnahmen kann zu einer Sperrung unserer Anlagen führen. Bitte weisen Sie ihre Clubkameraden*innen bei Verstößen direkt und aktiv auf die Einhaltung dieser Maßnahmen hin.
Halten Sie bitte alle diese Regeln ein, Sie gefährden ansonsten nicht nur sich und andere, sondern schaden in erheblichem Maße auch der Arbeit und dem Ansehen des Württembergischen Yacht-Clubs.
Wir wünschen eine schöne Segelsaison!
Mit besten Grüßen
Philipp Schurer
Geschäftsführer