Übernachtung im Hafen Details Club-Nachrichten 29. April 2021 2139 Liebe Hafenlieger des WYC, um die aktuell entstandene Verwirrung über Übernachtungsverbote in unserem Hafen aufzulösen, teilen wir Ihnen folgendes mit: • Das Übernachten auf Ihren Booten auf Ihrem Liegeplatz (Saisonliegeplatz oder Nutzungsrecht) verstößt nicht gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung. • Unbeschadet dessen, sind die jeweils gültigen Vorschriften der Corona-Verordnung, Hygienevorschriften, Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen strikt einzuhalten. • Die Nachttoilette ist mit Beginn der Ausgangsbeschränkung geschlossen. • Boots-Übernachtungen von Gastliegern fallen unter das Beherbergungsverbot für Übernachtungen zu touristischen Zwecken und sind damit nicht erlaubt. Trotz allen Hindernissen und Einschränkungen wünschen wir Ihnen eine schöne Segelsaison. Bleiben Sie gesund!Mit freundlichen GrüßenPhilipp SchurerGeschäftsführer